Wir über uns
Aktuelles
Pro Tier Förderpreis 2009
Pro Tier Förderpreis 2007
Pro Tier Förderpreis 2005
Pro Tier Förderpreis 2003
Prüfstelle ("Tierschutz-TÜV")
   Der "Tierschutz-TÜV" im Überblick
Tagung 2009
Tagung 2008
Tagung 2006
Tagung 2005
Kontakt
  Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND)
Deutscher Tierschutzbund
Schweisfurth-Stiftung
Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv)
 
Der "Tierschutz-TÜV" im Überblick

 

Tierschutz ist eines der Staatsziele, die im Grundgesetz verankert sind. Daher sollte der Staat auch dafür Sorge tragen, dass in der Landwirtschaft nur solche Haltungssysteme auf den Markt kommen und verwendet werden, die nach dem Erkenntnisstand unvoreingenommener Wissenschaft als „tiergerecht“ bezeichnet werden können. Der Tierschutz-TÜV ist daher für die Allianz für Tiere ein staatliches Steuerungsinstrument, um dieser ethischen Selbstverpflichtung, die wir uns im Grundgesetz auferlegt haben, gerecht zu werden und das Tierschutzniveau in der landwirtschaftlichen Tierhaltung mittel- und langfristig deutlich zu verbessern.

 

Zentrale Eckpunkte sind aus unserer Sicht:

 

1. Prüf- und Zulassungsverfahren (obligatorisch)

2. Aufstallungssysteme und/oder Stalleinrichtungen

3. Bundesweit und bundeseinheitlich

4. Alle relevanten Nutztierarten (schrittweise)

5. Zweistufiges Prüfverfahren

6. Mischfinanzierung (Bund / Länder / Hersteller)

7. Getrennte Prüf- und Zulassungsstelle (Zwei Ebenen-Lösung)

8. Hohe Transparenz für alle stakeholder

 

 

1. Prüf- und Zulassungsverfahren (obligatorisch)

 

Die vom Staat initiierte Prüfung sollte für alle Anbieter auf dem deutschen Markt verpflichtend sein und mit einem Zulassungsverfahren verbunden werden. Eine rein freiwillige Prüfung – das zeigen die langjährigen Bemühungen der DLG – führen zu keiner flächendeckenden nennenswerten Verbesserung der Haltungsbedingungen. So wie der Tierschutz selbst, so sollte auch der Tierschutz-TÜV obligatorisch und keine bloß fakultative Angelegenheit bleiben.

 

 

2. Aufstallungssysteme und/oder Stalleinrichtungen

 

Es ist aus unserer Sicht sachlich geboten, dass ein solches obligatorisches Prüf- und Zulassungsverfahren sowohl ganze Aufstallungssysteme als auch einzelne Stalleinrichtungen umfassen sollte. Beide müssen sowohl einzeln als auch in ihrer funktionalen Wechselwirkung geprüft werden. Das hat im Übrigen auch die langjährige Prüfpraxis in der Schweiz bestätigt.

 

 

3. Bundesweite und bundeseinheitliche Lösung

 

Ein solches Prüf- und Zulassungsverfahren wird nur dann seinen Zweck erfüllen, wenn es nicht nur bundesweit, sondern v.a. auch bundeseinheitlich nach den gleichen Standards durchgeführt wird. Dies ist aus unserer Sicht nur dann gewährleistet, wenn das ganze Verfahren in den Verantwortungsbereich des BMVEL bzw. einer Bundesoberbehörde fällt. Also keine dezentrale Lösung mit Prüfstellen in den Ländern, die in eigener Regie (und damit zwangsläufig mit heterogenem Tierschutzniveau) geführt werden. Dies schließt umgekehrt das Mitwirken der Länder bei der Umsetzung – etwa bei der (amtstierärztlichen) Kontrolle – keineswegs aus.

 

 

4. Alle relevanten Nutztierarten (schrittweise)

 

Der Bundesratsbeschluss vom 7. April 2006 plädiert für die Einführung eines Tierschutz-TÜVs allein für die Legehennenhaltung. Dies kann jedoch nur ein erster Schritt sein. Auch wenn die tierschutzrelevanten Probleme in der Geflügelhaltung zur Zeit am gravierendsten sind (allein schon aufgrund der hohen Tierzahl), sollte das Prüf- und Zulassungsverfahren zeitnah auf sämtliche landwirtschaftlich genutzten Tierarten ausgedehnt werden.

 

 

5. Zweistufiges Prüfverfahren

 

Wir schlagen ein zweistufige Prüfverfahren vor: Die Prüfstelle kontrolliert zunächst formal die Einhaltung der Mindestanforderungen der derzeit geltenden Rechtsverordnungen (das wäre die 1. Stufe). Darüber hinaus gilt es die Tiergerechtheit der beantragten Haltungssysteme im Sinne von § 2 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes zu begutachten. Diese zweite Stufe (die eigentlich entscheidende) dürfte in der Regel auch Prüfungen in Versuchsställen bzw. auf einzelnen ausgewählten und wissenschaftlich begeleiteten Praxisbetrieben erforderlich machen.

 

Warum diese Zweistufigkeit? Die Erfahrung gerade im Bereich der Legehennen- und Schweinehaltung hat gezeigt, dass Rechtsverordnungen den § 2 TierSchG oft nur unzureichend konkretisieren und z.T. sogar hinter seinen Anforderungen zurückbleiben. Auf diese Diskrepanz hat u.a. das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 6. Juli 1999 zur damaligen Hennenhaltungsverordnung hingewiesen. Damit der Tierschutz-TÜV mehr ist als die Umsetzung des auch vom Bundesverfassungsgericht monierten „tierschutzrechtlichen Minimalprogramms“, bedarf es der von uns geforderten Zweistufigkeit.

 

 

6. Mischfinanzierung (Bund / Länder / Hersteller)

 

Eine vollständige Umlage der Prüfkosten auf die Hersteller, wie sie von einigen Landesministerien gefordert werden, scheint uns kontraproduktiv. Denn sobald geprüfte Systeme wesentlich höhere Kosten verursachen als ungeprüfte Produkte im Ausland, werden die Tierhalter verstärkt auf diese zurückgreifen und sie direkt im Ausland einkaufen. Zudem ist die Sicherstellung des Tierschutzes eine hoheitliche Aufgabe des Staates. Anzustreben wäre eine Mischfinanzierung durch Staat und Hersteller und zwar dergestalt, dass der Staat die notwendige Infrastruktur sowie die erforderlichen Mitarbeiter finanziert, während die Hersteller die direkten Prüfkosten tragen müssen (so auch der Modus in der Schweiz).

 

 

7. Getrennte Prüf- und Zulassungsstelle (Zwei Ebenen-Lösung)

 

Aufgabe der Prüfstelle ist allein die Beurteilung der Tiergerechtheit eines Aufstallungssystems bzw. einer Stalleinrichtung. Kommt die Prüfstelle zu einem negativen Prüfergebnis, so sollte dieses im Regelfall für die Zulassungsstelle bindend sein. Für die Entscheidung über die Marktzulassung können jedoch in begründeten Einzelfällen auch noch andere, vorwiegend ökonomische Aspekte von Bedeutung sein (z.B. dann, wenn tiergerechte Lösungen noch nicht vorliegen). In diesen Fällen ist es denkbar, dass die Zulassungsbehörde eine befristete oder an bestimmte Auflagen geknüpfte Zulassung auch dann ausspricht, wenn die Prüfstelle zu einem negativen Ergebnis hinsichtlich der Tiergerechtheit gekommen ist. Die Trennung von Prüfstelle und Zulassungsstelle wahrt in solchen Fällen die Unabhängigkeit und das Tierschutzprofil der Prüfung. Es geht uns hier nicht so sehr um eine behördlich-institutionelle als vielmehr um eine klare funktionale und auch personelle Trennung von Prüfung und Zulassung.

 

Analog zu diesen beiden Aufgaben (Prüfung und Zulassung) schlagen wir die Bildung von zwei autonomen und unterschiedlich besetzten Kommissionen vor, die die Prüf- bzw. Zulassungsstelle fakultativ beraten. Die Kommission der Prüfstelle sollte ausschließlich aus Wissenschaftlern und Fachleuten der verschiedenen für Fragen der Tiergerechtheit relevanten Fachdisziplinen zusammengesetzt sein (v.a. Ethologen und Tiermediziner). Die Hauptaufgabe der Kommission bestünde darin, Fragen der Methodik und der Durchführung von Prüfverfahren sowie grundsätzlich die Festlegung der Prüfkriterien mit der Prüfstelle zu diskutieren und gemeinsam festzulegen.

 

Auch für die Zulassungsstelle sollte eine Kommission gebildet werden, die jedoch personell anders besetzt sein müsste. In sie sollten Vertreter der Bundesländer, der Stallbaufirmen sowie der Verbände berufen werden. Die Kommission gäbe damit den verschiedenen Interessensvertretern die Möglichkeit, sich zum Zulassungsverfahren zu äußern, vor allem dann, wenn die Prüfstelle aufgrund ihrer Prüfergebnisse eine Ablehnung der beantragten Zulassung empfiehlt.

 

 

8. Hohe Transparenz für alle stakeholder

 

Entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz des gesamten Verfahrens ist seine Transparenz. Hierzu zählt zum einen die Besetzung der genannten Kommissionen, aber auch die Veröffentlichung (etwa im Internet) der Prüfverfahren und ihrer Ergebnisse, inkl. aller Auflagen, die mit einer Zulassung verbunden sind.

 

 

Ausführlichere Informationen zu Position der Allianz für Tiere finden sich im Eckpunktekatalog (als pdf).

 


© Allianz für die Tiere | Impressum